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   BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60   

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https://dejure.org/1962,548
BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60 (https://dejure.org/1962,548)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1962 - VI B 55.60 (https://dejure.org/1962,548)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1962 - VI B 55.60 (https://dejure.org/1962,548)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • bverwge-wolterskluwer

    VwGO §§ 63, 65, 66, 121, 124, 134; BVerwGG § 55; ArbGG § 76 Abs. 3
    Konkurrenz zwischen Sprungrevision einer Partei und Berufung eines Beigeladenen. Frage der Zustimmung des Beigeladenen zur Sprungrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 14, 298
  • MDR 1962, 842
  • DVBl 1962, 871
  • DÖV 1962, 914
  • JR 1963, 198
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60
    Die Beschwerde ist zwar zu Unrecht auf Grund des § 127 BERG zugelassen worden (vgl. u.a. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 -, DVBl. 1958 S. 471 = DÖV 1958 S. 259).
  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60
    Als Mittel hierzu bietet sich eine analoge Rechtsanwendung an, wenn der Schluß gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde den Fall, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles geregelt haben (vgl. BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; Bachof, JZ 1962 S. 350 [352]).
  • BVerwG, 06.11.1953 - II C 35.53

    Anordnung der Beiladung eines Dritten durch erstinstanzliches Verwaltungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60
    Andernfalls würde eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Befugnis eintreten, mit Verfahrenshandlungen selbständig auf die Entwicklung des Prozesses einzuwirken (vgl. hierzu auch BVerwGE 1, 27).
  • BVerwG, 09.11.1960 - VI C 243.57

    Zulässigkeit der Anrechnung sogenannter Ostrenten auf die nach Bundesbeamtenrecht

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60
    Als Mittel hierzu bietet sich eine analoge Rechtsanwendung an, wenn der Schluß gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde den Fall, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles geregelt haben (vgl. BVerwGE 11, 222 [228]; 11, 263 [264]; Bachof, JZ 1962 S. 350 [352]).
  • RG, 13.12.1934 - IV B 63/34

    1. Ist in Ehesachen die Sprungrevision gegeben? 2. Gilt auch die Einlegung einer

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1962 - VI B 55.60
    Abgesehen davon würde ein "Nebeneinander" von Berufung und Revision auch dem mit der Einführung der Sprungrevision verfolgten Ziel der Abkürzung des Instanzenweges zuwiderlaufen (vgl. auch RGZ 146, 209 [212]).
  • BVerwG, 30.08.1968 - VII C 122.66

    Winzergenossenschaften - Art. 19 Abs. 4 GG, faktischer Grundrechtseingriff,

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beigeladenen in keinem Fall Rechtsmittelgegner im Sinne dieser Bestimmung sein können (so BVerwGE 16, 273 [BVerwG 29.08.1963 - VIII C 79/62] [274, 275]), da sie jedenfalls dann nicht als solche anzusehen sind, wenn das angefochtene Urteil keinem von ihnen gestellten Antrag entsprochen hat (so BVerwGE 14, 298 [BVerwG 04.07.1962 - VI B 55/60] [299]; Redeker-von Oertzen, Komm, zur Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. § 134 Anm. II. 1).
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62

    Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger

    Dieser Auslegung des § 134 Abs. 1 VwGO steht der Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. Juli 1962 - BVerwG VI B 55.60 - (BVerwGE 14, 298 [299]) nicht entgegen.

    Das ist hier jedoch unerheblich, weil der Beschluß BVerwGE 14, 298 keine Entscheidung zu der Frage enthält, unter welchen Voraussetzungen im Falle der Sprungrevision die Zustimmung des Beigeladenen zu fordern ist.

    Für den Beschluß BVerwGE 14, 298 war diese Frage dagegen rechtlich unerheblich, weil in jenem Verfahren diese Zustimmung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gefordert werden konnte.

  • BVerwG, 04.02.1982 - 4 C 58.81

    Verwaltungsgerichtsverfahren Zwischenurteil - Berufung - Revision -

    Darüber hinaus hatte die - zugelassene und zulässige - Sprungrevision für alle Prozeßbeteiligten zur Folge, daß das Rechtsmittel der Berufung endgültig ausgeschlossen war und die Sprungrevision nunmehr "allein den weiteren Gang des Verfahrens bestimmte" (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1962 - BVerwG VI B 55.60 - in BVerwGE 14, 298 [301]; Urteil vom 23. Oktober 1968 - BVerwG VI C 42.65 - in Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 9 S. 1 [3]).
  • BVerwG, 23.10.1968 - VI C 42.65

    Rechtswirksame Einlegung einer Berufung - Auslegung eines Schriftsatzes als

    Jedoch sind zwei (wirksame) Rechtsmittel nebeneinander nicht möglich (RGZ 146, 209 [211]; BVerwGE 14, 298 [300]).
  • AG Göttingen, 03.05.2001 - 26 C 288/00

    Abbiegen; Alleinverschulden; Einbiegen; Fahrradfahrer; Haftungsverteilung;

    Denn der Vorfahrtsberechtigte darf auch noch vor Linkseinmündungen überholen und dabei die linke Straßenseite mitbenutzen (BGH, VersR 1975, 38), auch wenn er die Einmündung nicht überblicken kann (OLG Neustadt, MDR 1962, 842).
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